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Seit dem 01.08.2008 haben wir eine Zweitniederlassung in Berlin.

In Berlin arbeiten wir erfolgreich mit dem preisgekrönten Architekten-Büro
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Die Energieeinsparverordnung EnEV 2007 wurde am 26.7.2007 verkündet und ist seit 1. Oktober 2007 in Kraft

Der freiwillige Energiepass wird als Energieausweis zur Pflicht. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007/2008) wurde heute, am 26. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie wird am 1. Oktober 2007 in Kraft treten. Die Verordnung umfasst 49 Druck-Seiten. Die wichtigsten Antworten finden Sie auf 20 Seiten kurz und bündig zusammengefasst. mehr…

 

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Der Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweis

Der Energieausweis zeigt in einfacher Form die energetische Qualität eines Gebäudes, ähnlich wie wir dies schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Der Energieausweis soll eine gewisse Transparenz auf dem Immobilienmarkt bieten.
Für Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter wird durch Vorlage des Energieausweises im Vorfeld ein großer Teil der zu erwartenden Nebenkosten ("zweite Miete") der Immobilie sichtbar.
Gesetzliche Grundlage zur Ausstellung von Energieausweisen ist eine EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die dazu beitragen soll, die Energiebilanz von Gebäuden zu analysieren und zu verbessern. Der Energieausweis ist hierzu ein wichtiges Instrument. Er soll Mietern, Käufern und Eigentümern einfache und verlässliche Informationen zum Energieverbrauch eines Gebäudes geben.
Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt, welche am 27.06.2007 verabschiedet wurde und zum 01.10.2007 in Kraft tritt.

Wann kommt der Energieausweis?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist der Energieausweis bereits seit einigen Jahren Pflicht.

Für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden, ist auf Verlangen der Kauf- bzw. Mietinteressenten der Ausweis ab dem 01.07.2008 vorzulegen. Ab dem 01.01.2009 gilt dies für alle später errichteten Gebäude.

Verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zur Ausstellung zu: den verbrauchsorientierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, da er aus bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung der letzten 3 aufeinander folgenden Jahren berechnet wird.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.

  1. Verbrauchsorientierter Energieausweise sind bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 zulässig
  2. Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die mit einem Bauantrag vor dem 01. November 1977 errichtet und mindestens auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch zur Beantragung staatlicher Zuschüsse und Fördermittel zur energetischen Sanierung eines Gebäudes ist ein bedarfsbasierter Energieausweis vorgeschrieben.
Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten hat der Gebäudeeigentümer in der Übergangsfrist bis 01.10.2008. Unabhängig von Gebäudegröße und Baujahr kann bis Ende September 2008 für jedes Gebäude ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden.