Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis zeigt in einfacher Form die energetische Qualität eines Gebäudes, ähnlich wie wir dies schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Der Energieausweis soll eine gewisse Transparenz auf dem Immobilienmarkt bieten.
Für Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter wird durch Vorlage des Energieausweises im Vorfeld ein großer Teil der zu erwartenden Nebenkosten ("zweite Miete") der Immobilie sichtbar.
Gesetzliche Grundlage zur Ausstellung von Energieausweisen ist eine EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die dazu beitragen soll, die Energiebilanz von Gebäuden zu analysieren und zu verbessern. Der Energieausweis ist hierzu ein wichtiges Instrument. Er soll Mietern, Käufern und Eigentümern einfache und verlässliche Informationen zum Energieverbrauch eines Gebäudes geben.
Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt, welche am 27.06.2007 verabschiedet wurde und zum 01.10.2007 in Kraft tritt.
Wann kommt der Energieausweis?
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist der Energieausweis bereits seit einigen Jahren Pflicht.
Für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden, ist auf Verlangen der Kauf- bzw. Mietinteressenten der Ausweis ab dem 01.07.2008 vorzulegen. Ab dem 01.01.2009 gilt dies für alle später errichteten Gebäude.
Verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis?
Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zur Ausstellung zu: den verbrauchsorientierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, da er aus bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung der letzten 3 aufeinander folgenden Jahren berechnet wird.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.
- Verbrauchsorientierter Energieausweise sind bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 zulässig
- Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die mit einem Bauantrag vor dem 01. November 1977 errichtet und mindestens auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch zur Beantragung staatlicher Zuschüsse und Fördermittel zur energetischen Sanierung eines Gebäudes ist ein bedarfsbasierter Energieausweis vorgeschrieben.

